Lebenslagen
Worum geht es bei Ihnen?
Die Unterstützung richtet sich nach Ihrer Lebenslage, nicht nach dem Namen einer Behörde. Wählen Sie den passenden Bereich.
Grundsicherung & SozialhilfeGrundsicherungsgeld, früher Bürgergeld, und Sozialhilfe sichern den Lebensunterhalt, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Das Jobcenter ist für…Zum Thema →Wohnen & MieteBei hohen Wohnkosten helfen je nach Lage Wohngeld, die Übernahme der Unterkunftskosten durch Jobcenter oder Sozialamt und der…Zum Thema →Familie & KinderFamilien können je nach Einkommen und Lebenslage Kindergeld, Elterngeld, Kinderzuschlag, Bildung und Teilhabe sowie Unterhaltsvorschuss erhalten. Einige sind…Zum Thema →Arbeit & AusbildungBei Jobverlust zahlt die Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld, bei Kurzarbeit Kurzarbeitergeld und bei einer Pleite Insolvenzgeld. Für die…Zum Thema →Krankheit, Pflege & BehinderungBei längerer Krankheit zahlt die Krankenkasse Krankengeld, bei Pflegebedarf die Pflegekasse Pflegegeld oder Sachleistungen. Eine Schwerbehinderung kann Nachteilsausgleiche…Zum Thema →Alter & RenteReicht die Rente nicht aus, kommen vor allem Wohngeld, Grundsicherung im Alter und der automatische Grundrentenzuschlag infrage. Dazu…Zum Thema →Antrag & WiderspruchGegen einen falschen Bescheid können Sie in der Regel innerhalb eines Monats kostenlos Widerspruch einlegen. Bleibt er erfolglos,…Zum Thema →
Wissen & Werkzeuge
Nachschlagen und durchrechnen
WerkzeugLeistungs-FinderLebenslage ankreuzen, passende Leistungen und zuständige Stellen sehen.WerkzeugBedarfsrechnerGrundsicherungsbedarf mit den Regelbedarfen 2026 als Richtwert berechnen.27 EinträgeLeistungen von A bis ZAnspruch, Höhe, zuständige Stelle und Antrag im Überblick.60 BegriffeGlossarAmtsdeutsch übersetzt: von Bedarfsgemeinschaft bis Widerspruchsfrist.
Häufig gesucht
Die wichtigsten Leistungen
Jobcenter am WohnortGrundsicherungsgeldRegelbedarf 563 € für Alleinstehende, 506 € je Partner, dazu Wohnkosten und ggf. MehrbedarfeWohngeldbehörde der Stadt oder GemeindeWohngeldindividuell nach Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und Mietstufe; ein fester Betrag lässt sich nicht nennenFamilienkasse der Bundesagentur für ArbeitKinderzuschlagbis zu 297 € je Kind und Monat (2026), einschließlich SofortzuschlagFamilienkasse der Bundesagentur für ArbeitKindergeld259 € je Kind und Monat (2026)Pflegekasse bei der KrankenkassePflegegeldPflegegrad 2: 347 €, Grad 3: 599 €, Grad 4: 800 €, Grad 5: 990 € im MonatSozialamt am WohnortGrundsicherung im AlterRegelbedarf 563 € bei Alleinstehenden, dazu angemessene Miete und Heizung, abzüglich Einkommen
So arbeiten wir
Klar sagen, was gilt und was nur geplant ist
Sozialrecht ändert sich oft, und falsche Angaben können Geld kosten. Deshalb nennen wir zu jeder Leistung Quelle und Stand und trennen beschlossene Regeln von Gesetzentwürfen.
- 1Kurzantwort zuerstDas Wichtigste steht ganz oben, in verständlichen Worten.
- 2Amtliche QuellenGesetzestexte, Ministerien und Behörden statt Hörensagen.
- 3Eingaben bleiben bei IhnenUnsere Werkzeuge rechnen im Browser und übertragen nichts.
- 4Keine BehördeWir nennen Ihnen die richtige Stelle und unabhängige Beratung.
Bescheid bekommen, der nicht stimmt?
Für einen Widerspruch haben Sie in der Regel nur einen Monat Zeit.
